Gewinnspielbedingungen
Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, die alle erforderlichen Daten richtig ausgefüllt, sich beim Gewinnspiel und der BORA Produktvorführung* angemeldet und daran teilgenommen haben. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Rechtsnachfolger und Beauftragte.
*Timelkam, 30.5.2023
Die Auslosung
Aus allen Teilnehmer*innen, welche an den jeweiligen Produktvorführungen tatsächlich teilgenommen haben, wird am Folgetag der Veranstaltung ein Name gezogen. Der Gewinn dieses Gewinnspiels besteht aus 1 Stück BORA PURSU.
Der Gewinn kann nicht weitergegeben oder zu einem anderen Zeitpunkt eingelöst werden. Zudem sind keine Barablöse möglich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Übermittlung des Gewinns
Der Gewinn wird persönlich (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) direkt im DANKÜCHEN MegaStore Vöcklabruck übergeben.
Beedigungsmöglichkeit
DANKÜCHEN MegaStore Vöcklabruck behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der SoU- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die DANKÜCHEN MegaStore Vöcklabruck zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
Datenschutz
Die Teilnehmer erklären sich einverstanden, dass, bis auf jederzeitigen Widerruf, ihre angegebenen Daten von DANKÜCHEN MegaStore Vöcklabruck zum Zwecke von Direktwerbung gespeichert und verwendet werden dürfen. Dabei beachten wir alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die für Österreich Gültigkeit haben.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.